Die Kosten des Schulbesuchs
Schulgeld
Die Stiftung St. Matthias Wolfratshausen-Waldram, die die Schulen und die Wohngemeinschaft St. Matthias trägt, erhebt ein monatliches Schulgeld in Höhe von 40 €.
Pro Schuljahr ist es für 11 Monate zu bezahlen.
Es gelten besondere Regelungen, jeweils auf Antrag der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten:
- Für das Geschwisterkind kann die Gebühr auf 20 € reduziert werden, das dritte Kind kann ganz von der Zahlung des Schulgelds befreit werden.
- Schülerinnen und Schüler, die Zahlungen nach dem BAföG erhalten, können vom Schulgeld befreit werden.
Familien, die das Schulgeld finanziell nicht aufbringen können, können davon ganz oder teilweise befreit werden. Niemand soll aus finanziellen Gründen am Besuch unserer Schule gehindert werden.
Sonstige Gebühren
Kosten pro Schuljahr:
- Jahresbericht: 12€ (wird jeweils im Juni erhoben)
- Daneben können – im üblichen Rahmen – weitere Kosten entstehen: für Lernmittel (z.B. Lektüren), Unterrichtsmaterialien, Exkursionen und Klassenfahrten.
Einmalige Kosten:
- Bücherkaution von 100 €
- bei Anmeldung fällig
- wird in der Regel (v.a. nach Rückgabe aller Bücher in ordentlichem Zustand) bei Verlassen der Schule zurückerstattet
Die Kosten für das Wohnen Plus teilen wir auf Anfrage gerne mit.
Erstattung der Kosten des Schulwegs
Erstattung Schulwegkosten
Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 im Gymnasium und der Fachoberschule haben aber Ansprucht auf die Erstattung der Schulwegkosten, die eine Eigenbeteiligung von 490 Euro pro Familie und Schuljahr übersteigen.
Für Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder und Familien mit einem Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld werden die notwendigen Fahrtkosten in voller Höhe erstattet.
Dazu ist beim zuständigen Landratsamt ein Antrag auf Rückerstattung der Fahrtkosten zu stellen.
Fahrt mit privatem PKW
U.U. ist eine Erstattung möglich.
- Bei Verkürzung gegenüber der Fahrzeit der öffentlichen Verkehrsmittel um mehr als 2 Stunden am Tag oder
- Fahrt zur Schule mit ÖPNV müsste schon vor 5.30 Uhr erfolgen
Antrag auf Anerkennung eines priv. PKWs beim jeweiligs zuständigen Landratsamt