Unterstützung für Schülerinnen und Schüler

Wie wird die Ausbildung in St. Matthias gefördert?

Vorneweg: Unsere Auskünfte auf diesen Seiten sind weder erschöpfend noch rechtsverbindlich!

Wir empfehlen Ihnen daher, sich wegen Ihrer Förderungsmöglichkeiten vor Ausbildungsbeginn mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Verbindung zu setzen, sich über die Angebote des ÖPNV zu informieren oder auch die zahllosen Angebote an Stipendien zu sichten!

Schulbescheinigungen können wir erst mit Antritt der Ausbildung an unserer Schule ausstellen, d.h.  frühestens an Ihrem ersten Schultag!

Förderungsbeginn frühestens ab Monat der Antragsstellung, nicht rückwirkend!

Das Schüler-BAföG wird ganz als Zuschuss gewährt.

Weitere Inromationen erhalten Sie am 1. Schultag an der Schule.

Der Weg zur Schule

Schulwegkostenfreiheit bzw.
Erstattung der Schulwegkosten

Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wohnen, können nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung) einen Antrag auf Erstattung von verauslagten Fahrtkosten (für öffentliche Verkehrsmittel) stellen.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Die Schülerin / der Schüler muss die Jahrgangsstufe 10 besuchen.
  • Der Schulweg ist länger als 3 km.

Den dafür nötigen Erfassungsbogen können Sie auf der  Seite des Landratsamtes entweder

  • als pdf-Datei online ausfüllen. Sie können dazu auf der Seite des LA noch den Link “Erfassungsbogen” aufrufen!
    oder
  • in einem mehrseitigen online-Formular auf geschützten Seiten des LA.

Anschließend legen Sie den ausgedruckten Erfassungsbogen der Schule zur Bestätigung vor.

In Jahrgangsstufe 11 und 12 werden die Kosten unter  Abzug des Familienbelastungsbetrags (Eigenanteil) von 440 € bei Vorlage eines Erstattungsbogens und des Antrags auf Fahrtkostenerstattung mit eingeklebten Originalfahrkarten erstattet.
Der Familienbelastungsbetrag wird nicht abgezogen, wenn

  • in der Familie der Schülerin / des Schülers mindestens drei Kinder kindergeldberechtigt sind.
  • die Schülerin/der Schüler dauernd behindert ist.

In diesen Jahrgangsstufen wird u.U. auch die Benutzung des privaten PKWs für den Weg zur Schule gefördert.

Weitere Auskünfte erteilt das jeweils zuständige Landratsamt.

Stadtbus für Schülerinnen und Schüler aus Wolfratshausen

Schülerinnen und Schüler, die in Wolfratshausen wohnen, können für ihren Weg zur Schule auf Antrag den Stadtbus kostenlos benutzen.
Dies ist eine zeitlich befristete Maßnahme der Stadt Wolfratshausen.
Weitere Einzelheiten dazu in der Schule.

Kundenkarte MVV

Schüler, die im Bereich des Münchner Verkehrs- und Tarifsverbunds (MVV) wohnen und von dort mit S-Bahn oder Bus zu unserer Schule fahren, können eine Kundenkarte des Ausbildungstarifs II beantragen.

Zur Beantragung einer Kundenkarten benötigen Schüler folgende Unterlagen:

  • Bestellschein
  • Passbild
  • Personalausweis – ab 16 Jahre
  • Bestätigung der Ausbildungsstelle auf dem Bestellschein:
  • Diese können Sie an unserer Schule frühestens am ersten Schultag einholen.
  • Bestätigung der Wohnadresse durch Personalausweis, Meldebescheinigung oder Mietvertrag. Diese ist notwendig, da Zeitkarten im Ausbildungstarif nur für die Ringe zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte ausgestellt werden dürfen.
  • Die Beantragung der Kundenkarte ist nur zu Beginn des Schulbesuchs erforderlich.
  • Die Verlängerung für die folgenden Schuljahre erhalten Sie jeweils im Juli in der Schule.

Diese Unterlagen können Sie an folgenden Stellen abgeben:

MVG- Kundencenter: Poccistraße 1, 80336 München

DB-Zeitkartenstelle München: Bahnhofplatz 2, 80335 München

DB-Verkaufsstellen im MVV-Gebiet: München Ostbahnhof, München-Pasing, Dachau Bahnhof, Erding, Freising,Grafing Bahnhof, Planegg, Starnberg Nord, Tutzing, Wolfratshausen

Förderung durch das BAföG (BayAföG)

Gymnasium

  • Förderung in allen Vorkursen und Klassen elternabhängig
  • Förderung in allen Vorkursen nach dem BayAföG.
  • Die Antragsformulare sind mit den BAföG-Anträgen identisch.
  • Wohnung bei den Eltern: keine Förderung
  • Wohnung auswärts: 504,– € (inkl. Mietpauschale)
  • evtl. Zuschuss zur Kranken- (71,– €) und Pflegeversicherung (15,– €)

Weitere Infos und Download der nötigen Antragsformulare:
www.bafoeg.de

Wählen Sie dort den Menü-Punkt “Antragsstellung”.

Stand: August 2016
€-Angaben: Förderungshöchstbetrag in €/Monat
Alle Angaben nicht rechtsverbindlich

Vorkurse des Kollegs

Vorkurse K/AK/BK (entspricht Berufsaufbauschule)

Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr:

    • Förderung elternabhängig; bei längerer Berufstätigkeit elternunabhängig
    • Wohnung bei den Eltern: 418,– €
    • Wohnung auswärts: 587,– € (inkl. Mietpauschale)

Über 30. Lebensjahr:

    • keine Förderung (§10 BAföG mit Ausnahmen)
    • Bei Bestehen des Vorkurses K: Förderung ab Kolleg I

Weitere Infos und Download der nötigen Antragsformulare:
www.bafoeg.de

Stand: August 2016
€-Angaben: Förderungshöchstbetrag in €/Monat
Alle Angaben nicht rechtsverbindlich

BAföG-Kolleg I - III

Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr:

  • Förderung elternunabhängig
  • Wohnung bei den Eltern: 424,– €
  • Wohnung auswärts: 622,– € (inkl. Mietpauschale)
  • Einstieg über Aufnahmeprüfung und über dem vollendeten 30. Lebensjahr:
    • keine Förderung (§10 mit Ausnahmen)

Hinzukommen für beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung versicherte Schüler Zuschläge für Krankenversicherung (71 €) und Pflegeversicherung (15 €).

Weitere Infos und Download der nötigen Antragsformulare:
www.bafoeg.de

Stand: August 2016
€-Angaben: Förderungshöchstbetrag in €/Monat
Alle Angaben nicht rechtsverbindlich

Stipendien der Hans-Böckler-Stiftung

Die Hans-Böckler-Stiftung ist  das einzige Begabtenförderungswerk in Deutschland, das Menschen untesrrützt,  ihr Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg zu absolvieren, d.h. die Ausbildung am Kolleg.

Die Bewerbung für das Wintersemester 2020/2021 ist seit dem 01.11. bis zum 01.02.2020 online möglich.

Die wichtigsten Infos vorab:

  • Berechtigt sind Student*innen, die ihr (Fach-) Abitur nach einer Berufsausbildung oder einer zweijährigen Berufstätigkeit nachholen. Diese Student*innen können von der Hans-Böckler-Stiftung ein Stipendium bekommen, wenn sie die Kriterien der Stiftung erfüllen und BAföG-berechtigt sind.
  • Wer aus Altersgründen keinen BAföG-Anspruch hat, kann von der Hans-Böckler-Stiftung ein Vollstipendium erhalten.
  • Wer zu Beginn des Zweiten Bildungswegs bereits 35 Jahre und älter ist, kann nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.
  • Bei einer Aufnahme in die Förderung muss die Dauer der Schulzeit bis zum Abitur noch mindestens ein Jahr betragen.
  • Vorkurse werden von der Hans-Böckler-Stiftung nicht finanziert.

Alle weiteren Informationen zum Stipendium und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne jederzeit an bewerbung@boeckler.de

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Hans-Böckler-Stiftung

und hier auf dem Flyer:

flyer-hans-boeckler-stiftung.

Stipendien bei mystipendium

Studienplätze & Stipendien mit wenigen Klicks: https://www.mystipendium.de/studiengaenge
Auf dieser Seite finden Sie auf einen Blick freie Studienplätze und passende Stipendien.
Das Portal listet mehr als 16.000 Studiengänge und Stipendien. Die Suche ist einfach, schnell & kostenlos.

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Weitere Förderungsmöglichkeiten auch für Schülerinnen und Schüler finden Sie auf der Seite Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.